ElevenLabs erlaubt es Nutzern, KI-generierte Musik zu verkaufen – obwohl niemand die Urheberrechte daran besitzt. Ein Geschäftsmodell, das bewusst in rechtlichem Niemandsland operiert und Käufer wie Verkäufer mit offenem Haftungsrisiko zurücklässt.
ElevenLabs ermöglicht Verkauf von KI-Musik – ohne dass Nutzer die Rechte daran besitzen
ElevenLabs hat seinen Music Marketplace um eine Funktion erweitert, die in der Branche für Aufsehen sorgt: Nutzer können dort KI-generierte Musik verkaufen – und zwar auch dann, wenn sie an diesem Content keinerlei Eigentumsrechte halten. Was praktisch klingt, wirft grundlegende rechtliche Fragen auf, die bislang niemand schlüssig beantwortet hat.
Was ElevenLabs konkret anbietet
Über den integrierten Marktplatz können Nutzer KI-generierte Audioinhalte hochladen und für andere Produzenten, Content-Ersteller oder Unternehmen lizenzierbar machen – gegen eine entsprechende Gebühr. Der Clou: ElevenLabs räumt in seinen Nutzungsbedingungen selbst ein, dass die Plattform kein Urheberrecht an KI-generierten Outputs beansprucht. Wer also verkauft, verkauft etwas, das – streng genommen – niemandem gehört.
Das ist kein Versehen. Sondern Geschäftsmodell.
Die rechtliche Grauzone ist real
In den meisten Rechtsordnungen – auch in Deutschland und der EU – setzt urheberrechtlicher Schutz eine menschliche Schöpfungsleistung voraus. Vollständig maschinell generierte Werke fallen in eine Lücke, die Gesetzgeber weltweit noch nicht geschlossen haben. Das US Copyright Office hat zuletzt mehrfach klargestellt, dass rein KI-generierte Werke nicht schutzfähig sind; ähnlich sieht es der europäische Rechtsrahmen.
Was das konkret bedeutet: Wer solche Musik kauft, erwirbt eine Lizenz an etwas, das urheberrechtlich nicht existiert. Und wer sie verkauft, veräußert Nutzungsrechte, die er formal nicht innehat. Ob das zivilrechtlich wasserdicht ist – offen.
Für Plattformen ist die Unklarheit praktisch
ElevenLabs ist nicht allein. Auch andere Anbieter im KI-Audio-Bereich bewegen sich in diesem rechtlichen Niemandsland – teils bewusst, teils schlicht mangels klarer Vorgaben. Für die Plattformen selbst ist die Grauzone durchaus bequem: Sie kassieren Provisionen, tragen aber kein urheberrechtliches Haftungsrisiko, weil kein schützenswertes Werk existiert. Das Risiko liegt – wenn überhaupt – bei den Käufern und Verkäufern.
Ein Unternehmen, das KI-Musik über solche Marktplätze lizenziert und kommerziell einsetzt, kann sich nicht sicher sein, ob ihm gegenüber jemals Ansprüche geltend gemacht werden könnten – oder umgekehrt, ob es selbst gegen Dritte vorgehen könnte, die denselben Track ebenfalls kaufen und nutzen.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen hierzulande, die KI-generierte Musik etwa für Werbung, Imagefilme, Podcasts oder digitale Produkte einsetzen wollen, ist Vorsicht angebracht. Die rechtliche Lage ist nicht stabil – weder auf EU-Ebene noch national. Der AI Act regelt zwar Transparenzpflichten für KI-Systeme, lässt die Urheberrechtsfrage aber weitgehend unberührt.
Bis der Gesetzgeber hier klare Verhältnisse schafft, empfiehlt sich eine dokumentierte Due-Diligence-Praxis: Woher stammt der Content, unter welchen Bedingungen wurde er lizenziert, und welche Haftungsklauseln enthält der Vertrag mit dem Plattformanbieter? Wer das nicht klärt, kauft im Zweifel die Katze im Sack – und das vor einem Gericht, das selbst noch keine gefestigte Linie zu KI-Urheberrecht hat.
Quelle: The Decoder
