Zwei der renommiertesten Referenzwerke der englischen Sprache ziehen vor Gericht: Merriam-Webster und Encyclopædia Britannica werfen OpenAI vor, jahrzehntelang erarbeitete Inhalte ohne Genehmigung für das KI-Training genutzt zu haben – mit weitreichenden Folgen für die gesamte Branche.
Merriam-Webster und Encyclopædia Britannica klagen gegen OpenAI
Hintergrund der Klage
Die Kläger gehören zu einer wachsenden Gruppe von Verlagen, Nachrichtenorganisationen und Autoren, die OpenAI und andere KI-Anbieter wegen der ungenehmigten Verwendung ihrer Inhalte zur Rechenschaft ziehen wollen. Im Fall von Merriam-Webster und Encyclopædia Britannica geht es konkret um Wörterbuchdefinitionen, Enzyklopädie-Einträge und redaktionelle Inhalte, die über Jahrzehnte von spezialisierten Redaktionsteams erarbeitet wurden.
Diese kuratierten Inhalte sollen in die Trainingsdaten geflossen sein, auf deren Basis OpenAIs Modelle ihre Sprachkompetenz und ihr Faktenwissen beziehen.
Juristisches Terrain mit offenem Ausgang
Der Rechtsstreit berührt eine Kernfrage, die in den USA und Europa noch nicht abschließend geklärt ist: Fällt das Einlesen von urheberrechtlich geschützten Texten zum Zweck des Modelltrainings unter die Schranke des „Fair Use” – oder stellt es eine vergütungspflichtige Nutzung dar?
OpenAI argumentiert bislang regelmäßig, dass das Training von KI-Modellen unter diese Ausnahmeregel fällt, da dabei kein direktes Kopieren, sondern ein statistisches Lernen stattfinde. Gerichte haben diese Frage noch nicht einheitlich beantwortet.
Besonders brisant ist der Fall, weil Merriam-Webster und Encyclopædia Britannica zu den wenigen Quellen gehören, denen Nutzer von KI-Systemen besondere Glaubwürdigkeit zuschreiben. Wenn ChatGPT Definitionen liefert oder Fakten erklärt, orientiert sich das Modell möglicherweise an genau jenen kuratierten Inhalten, für deren Erstellung die Verlage erhebliche redaktionelle Ressourcen aufwenden.
Zunehmender Druck auf KI-Unternehmen
Die Klage reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren ein. Die New York Times, diverse Buchverlage sowie mehrere Autorenverbände haben bereits eigene Klagen eingereicht oder angekündigt. Parallel dazu laufen in der Europäischen Union Debatten darüber, wie der AI Act und das Urheberrecht gemeinsam angewendet werden sollen – insbesondere hinsichtlich der Transparenzpflichten beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen in Deutschland und der EU, die eigene KI-Anwendungen entwickeln oder Inhalte Dritter für Trainingszwecke verwenden, wird dieser Rechtsstreit zunehmend relevant.
Sollten US-Gerichte eine vergütungspflichtige Nutzung feststellen, dürften vergleichbare Klagen auch in Europa an Dynamik gewinnen.
Wer heute Datensätze für KI-Training zusammenstellt, sollte die Herkunft und Lizenzierung der Inhalte sorgfältig dokumentieren – auch um künftigen Haftungsrisiken vorzubeugen.
Quelle: TechCrunch
