Das Europäische Parlament hat eine wegweisende Doppelentscheidung getroffen: Einerseits bekommen Unternehmen mehr Zeit, den EU AI Act umzusetzen – andererseits sollen sogenannte Nudify-Apps künftig explizit verboten werden. Was das konkret bedeutet und welche Fristen jetzt gelten.
EU AI Act: Parlament verschiebt Fristen und beschließt Verbot von Nacktbild-Apps
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit für eine Verschiebung zentraler Fristen des EU AI Act gestimmt. Gleichzeitig sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, sogenannte Nudify-Apps – Anwendungen, die mithilfe von KI nicht einvernehmliche nackte Darstellungen von Personen erzeugen – explizit in das Gesetz aufzunehmen und zu verbieten.
Fristen für Hochrisiko-Systeme nach hinten verschoben
Die ursprünglich für August 2025 geplanten Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme werden deutlich nach hinten verschoben. Systeme, die laut AI Act ein „ernstes Risiko” für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte darstellen, müssen erst bis Dezember 2027 die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Anbieter von KI-Systemen, die unter sektorspezifische Sicherheitsvorschriften fallen – etwa im Bereich Medizinprodukte oder Spielzeug – erhalten sogar bis August 2028 Zeit. Auch die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten mittels Wasserzeichen wurde verschoben, nun auf November 2026.
Verbot von Nudify-Apps geplant
Parallel zu den Fristverschiebungen beschloss das Parlament, ein Verbot von Nudify-Apps in den überarbeiteten AI Act aufzunehmen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen.
Das Verbot soll nicht für KI-Systeme gelten, die über wirksame Sicherheitsmechanismen verfügen, welche die Erstellung solcher Bilder technisch verhindern.
Der Schritt folgt auf anhaltende öffentliche Kritik und dokumentierte Missbrauchsfälle, bei denen Betroffene – überwiegend Frauen und Minderjährige – durch derartige Anwendungen Schaden erlitten haben.
Zwischen Innovationsförderung und Schutzversprechen
Die Entscheidung zur Fristverschiebung spiegelt eine Spannung wider, die die europäische KI-Regulierung seit Beginn begleitet: das Bestreben, einerseits Grundrechte und gesellschaftliche Schutzinteressen durchzusetzen, andererseits Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
Kritiker bemängeln, dass die wiederholten Verzögerungen die Glaubwürdigkeit des Gesetzes untergraben. Befürworter sehen darin eine pragmatische Reaktion auf die Realität, dass viele Unternehmen – insbesondere kleinere Anbieter – noch erheblichen Aufwand vor sich haben.
Zeitplan im Überblick
Die wesentlichen neuen Fristen nach dem aktuellen Parlamentsvotum:
| Frist | Regelung |
|---|---|
| November 2026 | Watermarking-Pflicht für KI-generierte Inhalte |
| Dezember 2027 | Compliance für Hochrisiko-KI-Systeme (allgemein) |
| August 2028 | Compliance für KI unter sektorspezifischen Sicherheitsregeln (z. B. Medizin, Spielzeug) |
Das Parlamentsvotum ist ein Zwischenschritt – die finalen Regelungen müssen noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren abgestimmt werden.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für deutsche Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, bedeutet das Parlamentsvotum zunächst Entlastung: Der Druck, bis August dieses Jahres vollständig compliant zu sein, entfällt vorerst.
Gleichwohl sollten Verantwortliche die gewonnene Zeit nutzen, um:
- interne Risikoklassifizierungen vorzunehmen
- Dokumentationspflichten vorzubereiten
- gegebenenfalls Rechtsberatung zu sektorspezifischen Anforderungen einzuholen
Unternehmen, die im Bereich generativer KI tätig sind, sollten zudem die Entwicklungen rund um das Verbot von Nudify-Apps und die Wasserzeichenpflicht eng verfolgen – beide Regelungen betreffen potenziell auch Plattformanbieter und Infrastrukturdienstleister, die entsprechende Inhalte ermöglichen oder verbreiten könnten.
Quelle: The Verge AI
