Die EU-Institutionen gehen bei KI-generierten Inhalten einen restriktiven Weg: Kommission, Parlament und Rat haben vollständig synthetisch erzeugte Bilder und Videos aus ihrer offiziellen Kommunikation verbannt – ein Signal mit Reichweite weit über Brüssel hinaus.
EU-Institutionen untersagen KI-generierte Bilder in offizieller Kommunikation
Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union haben ihren Kommunikations- und Presseteams den Einsatz vollständig KI-generierter Bilder und Videos in offiziellen Veröffentlichungen verboten. Das berichtet Politico unter Berufung auf interne Quellen. Die Regelung betrifft sämtliche offizielle Kommunikationskanäle der drei Hauptinstitutionen.
Hintergrund der Entscheidung
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit und Authentizität der institutionellen Außendarstellung zu sichern. Angesichts wachsender Debatten über Deepfakes und synthetisch erzeugte Inhalte im politischen Raum haben sich die EU-Institutionen offenbar dazu entschieden, mit gutem Beispiel voranzugehen. Vollständig KI-generierte visuelle Inhalte sollen demnach nicht länger in Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträgen oder anderen offiziellen Materialien verwendet werden.
Der Schritt fällt in eine Phase, in der der EU AI Act schrittweise in Kraft tritt und unter anderem Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte vorsieht.
Dass die Institutionen, die dieses Regelwerk verabschiedet haben, nun intern restriktivere Maßstäbe anlegen als das Gesetz selbst vorschreibt, ist bemerkenswert.
Kritik aus Expertenkreisen
Nicht alle bewerten den Schritt positiv. Laut Politico sehen einige Experten darin eine verpasste Chance:
„Anstatt KI-generierte Inhalte pauschal auszuschließen, hätte man transparente Kennzeichnungsstandards etablieren und damit eine Vorbildfunktion für den verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI übernehmen können.”
Ein vollständiges Verbot signalisiere Misstrauen gegenüber der Technologie, ohne die eigentlichen Probleme – fehlende Transparenz und mangelnde Kennzeichnung – strukturell zu lösen.
Reichweite der Regelung
Unklar bleibt vorerst, ob das Verbot auch KI-gestützte Bildbearbeitung erfasst oder ausschließlich vollständig synthetisch erzeugte Inhalte betrifft. Ebenso offen ist, wie die Einhaltung intern kontrolliert werden soll. Details zur Umsetzung wurden bislang nicht öffentlich kommuniziert.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen in Deutschland, die KI-generierte Inhalte in ihrer Unternehmenskommunikation einsetzen, liefert die Entscheidung der EU-Institutionen ein frühes Signal: Der regulatorische Druck in Richtung Transparenz und Kennzeichnungspflicht dürfte zunehmen.
Wer bereits heute klare interne Richtlinien für den Einsatz generativer KI in der Kommunikation etabliert und auf nachvollziehbare Kennzeichnung setzt, ist besser positioniert – sowohl gegenüber regulatorischen Anforderungen als auch gegenüber dem wachsenden Vertrauensbedürfnis von Kunden und Geschäftspartnern.
Quelle: The Decoder
