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Glasfaser-Rekord: 301 Terabit pro Sekunde über eine einzige Faser

02.04.2026
Glasfaser mit Lichtbrechung in optischen Kabeln

Forscher haben eine neue Schallmauer in der Datenkommunikation durchbrochen: 301 Terabit pro Sekunde über eine einzige Glasfaser – genug, um 50 Millionen Filme gleichzeitig zu streamen. Was heute noch Laborrekord ist, könnte in einem Jahrzehnt die globale Netzinfrastruktur grundlegend verändern.

Glasfaser-Rekord: 301 Terabit pro Sekunde über eine einzige Faser

Ein internationales Forschungsteam hat eine Datenmenge über eine einzelne Glasfaserverbindung übertragen, die dem gleichzeitigen Streaming von 50 Millionen Filmen entspricht. Der neue Rekord markiert einen bedeutenden Fortschritt in der optischen Übertragungstechnik und könnte langfristig die Kapazitätsplanung für Netzinfrastrukturen weltweit beeinflussen.


Technischer Hintergrund

Das Forschungsteam erreichte eine Übertragungsrate von 301 Terabit pro Sekunde über eine einzige Glasfaser.

Das entspricht etwa dem Dreifachen der gesamten aktuellen transatlantischen Internetkapazität – gebündelt in einem einzigen Kabel.

Erreicht wurde dies durch den Einsatz erweiterter Wellenlängenmultiplex-Verfahren (Wavelength Division Multiplexing, WDM), die bislang kommerziell kaum genutzt wurden. Dabei werden Datensignale auf unterschiedlichen Lichtfrequenzen gleichzeitig übertragen – ähnlich wie verschiedene Radioprogramme auf unterschiedlichen Frequenzen senden.


Neue Spektralbereiche erschlossen

Besonders bemerkenswert: Die Forscher gingen über das klassische C- und L-Band hinaus, die heute in kommerziellen Glasfasernetzen Standard sind. Durch die Einbeziehung des S-Bands sowie weiterer Spektralbereiche konnte die nutzbare Bandbreite erheblich ausgeweitet werden.

Die verwendeten optischen Verstärker und speziellen Glasfasern müssen dabei präzise auf diese Bereiche abgestimmt sein – ein erheblicher ingenieurtechnischer Aufwand, der bislang den Einsatz im Produktivbetrieb limitiert.


Praktische Relevanz noch begrenzt

Der Sprung vom Laborversuch zur kommerziellen Anwendung ist erfahrungsgemäß erheblich. Bestehende Glasfasernetze sind in der Regel auf das C-Band ausgelegt; eine Nachrüstung auf breitere Spektralbereiche erfordert:

  • neue Endgeräte und Verstärker
  • unter Umständen den Austausch der Fasertypen
  • erhebliche Investitionen in Netzmanagement-Systeme

Dennoch zeigen solche Rekordversuche regelmäßig, welche Reserven in bestehenden physischen Infrastrukturen stecken. Große Netzbetreiber und Hyperscaler beobachten derartige Forschungsergebnisse eng, um ihre Investitionszyklen entsprechend auszurichten.


Wachsender Kapazitätsbedarf treibt Forschung

Der Hintergrund dieser Entwicklungen ist der rasant steigende globale Datendurchsatz. KI-Workloads, Videostreaming, Cloud-Dienste und Edge-Computing erzeugen in Summe eine Nachfrage, die bestehende Backbone-Kapazitäten zunehmend unter Druck setzt.

Laut Branchenprognosen verdoppelt sich der globale IP-Traffic etwa alle drei Jahre.

Optische Übertragungstechnik gilt dabei als Schlüsseltechnologie, da sie im Vergleich zu alternativen Übertragungsmedien die höchste Kapazitätsdichte bei vertretbaren Kosten bietet.


Einordnung für Infrastruktur-Entscheider

Für deutsche Unternehmen und Netzinfrastruktur-Entscheider ist dieser Rekord zunächst ein Signal aus der Grundlagenforschung – mit mittelfristiger Relevanz. Konkrete Handlungsempfehlungen:

  • Bei Neuinvestitionen auf zukunftsfähige Fasertypen setzen
  • Modulare Transceiverarchitekturen wählen, die spätere Spektralerweiterungen erlauben
  • Technologiezyklen realistisch einplanen: Der kommerzielle Durchbruch dürfte fünf bis zehn Jahre entfernt sein

Die physische Glasfaserinfrastruktur wird zum entscheidenden Engpass – oder zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil – im KI- und Datenwirtschaftszeitalter.


Quelle: New Scientist Tech – New fibre optic record allows 50,000,000 movies to be streamed at once

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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