Eine US-amerikanische Autorin klagt gegen Grammarly: Das Schreibhilfe-Tool soll Nutzertexte ohne ausreichende Zustimmung für das KI-Training verwendet haben. Der Fall könnte zum Präzedenzfall für den Umgang mit Nutzerdaten in der KI-Industrie werden – und hat direkte Konsequenzen für Unternehmen, die KI-Produktivitätstools im Alltag einsetzen.
Grammarly vor Gericht: Klage wegen unerlaubter KI-Trainingsdaten
Eine Autorin hat in den USA Klage gegen das Schreibhilfe-Tool Grammarly eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll Nutzertexte ohne ausreichende Zustimmung für das Training seiner KI-Modelle verwendet haben – und damit aus Nutzerinnen und Nutzern unfreiwillig „KI-Editoren” gemacht haben.
Der Vorwurf im Detail
Die Klägerin wirft Grammarly vor, Texte, die Nutzer über die Plattform eingegeben haben, zur Weiterentwicklung eigener KI-Systeme genutzt zu haben, ohne dass dafür eine informierte und ausdrückliche Zustimmung vorlag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Dienstes eine hinreichende rechtliche Grundlage für diese Art der Datenverwertung darstellen – oder ob Nutzer faktisch keine realistische Möglichkeit hatten, dieser Verwendung zu widersprechen.
Wer ein digitales Werkzeug zur Textbearbeitung nutzt, gibt nicht automatisch das Einverständnis, dass diese Inhalte in kommerzielle KI-Systeme einfließen.
Die Klage richtet sich dabei nicht nur gegen die Verwendung persönlicher Schreibstile und kreativer Inhalte, sondern zielt auf ein grundsätzliches Prinzip: Nutzer gaben ihre Texte in ein Produktivitätswerkzeug ein – in der Erwartung, Hilfe beim Schreiben zu erhalten, nicht um unfreiwillig zur Verbesserung fremder KI-Modelle beizutragen.
Kein Einzelfall: Welle von KI-Klagen
Der Fall Grammarly steht in einer wachsenden Reihe ähnlicher Auseinandersetzungen. Zahlreiche Klagen gegen KI-Unternehmen – darunter Verfahren gegen OpenAI, Anthropic und Meta – drehen sich um dieselbe Kernfrage:
Unter welchen Bedingungen dürfen Nutzerdaten, urheberrechtlich geschützte Texte oder öffentlich zugängliche Inhalte für das Training von Large Language Models herangezogen werden?
Was den Grammarly-Fall besonders macht, ist der direkte Bezug zu einem aktiv genutzten Produktivitätswerkzeug. Anders als bei Daten, die aus dem offenen Web gescrapt werden, haben die betroffenen Nutzer ihre Texte bewusst in eine kommerzielle Anwendung eingegeben – mit einer klaren Erwartungshaltung über deren Verwendungszweck.
Rechtliche Grauzone mit Signalwirkung
Aus juristischer Sicht ist die Klage auch deshalb bemerkenswert, weil sie die Wirksamkeit von Opt-out-Regelungen und vorformulierten AGB-Klauseln auf den Prüfstand stellt. Ob pauschale Zustimmungsklauseln in Nutzungsbedingungen ausreichen, um eine umfassende Datenverwertung zu legitimieren, ist in den USA wie in Europa rechtlich nicht abschließend geklärt.
In der EU stellt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits höhere Anforderungen an die Qualität einer Einwilligung: Sie muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein.
Pauschale Klauseln, die KI-Training als Verwendungszweck nur im Kleingedruckten erwähnen, dürften dieser Messlatte kaum standhalten.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen in Deutschland und dem deutschsprachigen Raum, die KI-gestützte Schreib- oder Produktivitätstools im Arbeitsalltag einsetzen, hat der Fall konkrete Relevanz. Empfehlenswerte Maßnahmen:
- Datenschutzerklärungen prüfen: Gezielt auf Klauseln zur KI-Trainingsdatennutzung achten
- Vertrauliche Inhalte schützen: Besondere Vorsicht bei der Verarbeitung sensibler Geschäftsinformationen
- Opt-in-Mechanismen einfordern: Transparente Zustimmungsprozesse von Anbietern verlangen
Der Ausgang des Grammarly-Verfahrens könnte Präzedenzwirkung entfalten und den Druck auf Anbieter erhöhen, transparentere Einwilligungsprozesse einzuführen – nicht nur in den USA, sondern weltweit.
