Als Grammarly reale Journalisten ohne deren Wissen als KI-Experten inszenierte, war der Aufschrei groß – und die Klage folgte prompt. Der Fall zeigt, wie die KI-Industrie immer wieder dieselbe Lektion lernen muss: Einwilligung ist kein optionales Feature.
KI-Imitation realer Personen: Wie ein US-Tech-Unternehmen eine Debatte über digitale Identität auslöste
Das E-Mail-Tool Superhuman – bekannt durch das Flaggschiffprodukt Grammarly – stand zuletzt im Mittelpunkt einer Kontroverse über den Einsatz von KI zur Imitation realer Personen ohne deren Zustimmung. Der Fall zeigt exemplarisch, wo die rechtlichen und ethischen Grenzen beim Einsatz generativer KI in Produkten noch immer unscharf sind.
Das Feature und seine Folgen
Im August 2025 führte Grammarly eine Funktion namens „Expert Review” ein. Diese ermöglichte es Nutzern, Schreibvorschläge von KI-generierten „Experten” zu erhalten – darunter namentlich genannte, reale Journalisten und Fachleute. Keiner dieser Personen war um Erlaubnis gefragt worden.
Recherchen von The Verge und anderen Medien deckten auf, dass unter den imitierten Personen auch Nilay Patel, Chefredakteur von The Verge, war. Die Reaktionen fielen deutlich aus: Die investigative Journalistin Julia Angwin reichte eine Sammelklage gegen das Unternehmen ein. Mehrere betroffene Medienschaffende äußerten sich öffentlich empört über die Nutzung ihrer Namen und ihres professionellen Rufs ohne Einwilligung.
Reaktion des Unternehmens
Superhuman-CEO Shishir Mehrotra reagierte in mehreren Schritten: Zunächst wurde ein Opt-out-Verfahren per E-Mail eingeführt, später wurde die Funktion vollständig eingestellt. Mehrotra entschuldigte sich öffentlich und stellte sich in einem anschließenden Interview mit Patel den Fragen zu den Entscheidungsprozessen im Unternehmen.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf, die Mehrotra selbst adressierte:
Was ist der Unterschied zwischen Quellenangabe und Imitation? Ein Large Language Model, das vorgibt, im Stil oder im Namen einer konkreten Person zu schreiben, überschreitet eine Grenze, die bei der reinen Nutzung von Trainingsdaten noch nicht erreicht ist.
Strukturelle Dimension des Problems
Mehrotra, der zuvor Chief Product Officer bei YouTube war und dem Spotify-Vorstand angehört, ist kein unbeschriebenes Blatt in der Plattformökonomie. Sein Unternehmen steht stellvertretend für eine Branche, die KI-Funktionen schnell in bestehende Produkte integriert – oft ohne ausreichende rechtliche oder ethische Prüfung im Vorfeld.
Der Fall illustriert ein Muster, das sich in der KI-Industrie wiederholt:
Feature launchen. Widerstand abwarten. Feature zurückziehen.
Kritiker argumentieren, dass dieser reaktive Ansatz strukturelle Fragen über Einwilligung, Persönlichkeitsrechte und die Monetarisierung fremder Reputation nicht löst – er verschiebt sie nur. Die laufende Sammelklage von Angwin könnte dabei Präzedenzwirkung entfalten, insbesondere in Bezug auf die kommerzielle Nutzung von Namen und Stilprofilen realer Personen durch KI-Systeme.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ist der Fall aus mehreren Gründen relevant. Das deutsche Namensrecht sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht bieten betroffenen Personen deutlich stärkere Handhaben als im US-amerikanischen Recht.
Wer KI-gestützte Produkte entwickelt oder einsetzt, die auf realen Persönlichkeiten oder deren Stil aufbauen, bewegt sich in einem rechtlich sensiblen Bereich – unabhängig davon, ob die Nutzung kommerziell oder redaktionell motiviert ist.
Compliance-Teams sollten prüfen, inwiefern bestehende oder geplante KI-Features Persönlichkeitsrechte berühren könnten – bevor ein Produkt auf den Markt geht, nicht danach.
