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OpenAI fordert britische Wettbewerbsbehörde zur Öffnung von Android und Chrome auf

24.03.2026
Regulierung trifft KI: OpenAI nutzt britische Wettbewerbsverfahren strategisch

OpenAI fordert von der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, ChatGPT als gleichberechtigte Suchalternative auf Android-Geräten und im Chrome-Browser zu platzieren – und läutet damit eine neue Ära des regulatorischen Wettbewerbs im KI-Markt ein.

OpenAI drängt britische Wettbewerbsbehörde zur Öffnung von Android und Chrome

OpenAI hat bei der britischen Competition and Markets Authority (CMA) beantragt, ChatGPT als gleichberechtigte Alternative zu Google in sogenannten Choice Screens auf Android-Geräten und im Chrome-Browser zu platzieren. Das Unternehmen nutzt damit laufende Wettbewerbsverfahren gegen Google, um eigene Produkte regulatorisch zu verankern.

Ein privates KI-Unternehmen verwendet kartellrechtliche Instrumente, um Marktanteile zu gewinnen – ein ungewöhnlicher, aber folgerichtiger Schachzug.

Hintergrund: Choice Screens als Hebel

Choice Screens – Auswahlbildschirme, auf denen Nutzer beim ersten Gerätestart oder Browser-Öffnen eine Standardsuchmaschine festlegen – sind ein etabliertes regulatorisches Mittel. Die Europäische Union hatte entsprechende Vorgaben bereits im Rahmen des Digital Markets Act durchgesetzt; Großbritannien führt parallel eigene Verfahren gegen Googles Marktmacht durch.

Bislang erscheinen dort vor allem klassische Suchmaschinen wie Bing, DuckDuckGo oder Ecosia. OpenAI argumentiert nun, dass KI-basierte Suchalternativen gleichwertig behandelt werden sollten – und setzt damit einen Präzedenzantrag, der die Definition von „Suchmaschine” regulatorisch erweitern würde.

Strategische Positionierung gegen Google

Die Forderung ist Teil einer breiteren Strategie von OpenAI, mit ChatGPT Search den etablierten Suchmaschinenmarkt anzugreifen. Google hält auf mobilen Geräten und im eigenen Browser Chrome nach wie vor eine marktbeherrschende Stellung. Regulatorisch erzwungene Auswahloptionen könnten OpenAI Nutzerzahlen bescheren, die sich über normale Marketingwege kaum in dieser Größenordnung erreichen ließen.

Die CMA prüft seit geraumer Zeit, wie Google seine Dominanz im Suchbereich durch vorinstallierte Standardeinstellungen absichert. Der OpenAI-Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Behörde konkrete Abhilfemaßnahmen ausarbeitet. Ob und in welcher Form ChatGPT in solche Auswahlbildschirme aufgenommen wird, ist noch offen – die CMA hat sich bislang nicht öffentlich positioniert.

Regulierung als Wettbewerbsmittel

Das Vorgehen verdeutlicht eine zunehmende Tendenz im KI-Sektor: Unternehmen suchen aktiv den Dialog mit Wettbewerbsbehörden, um regulatorische Verfahren für die eigene Marktpositionierung zu nutzen.

Während Google selbst mit kartellrechtlichem Druck konfrontiert ist – in Großbritannien, den USA und der EU –, versuchen Wettbewerber, aus dieser Schwächephase Kapital zu schlagen.

Das ist keine neue Taktik in der Tech-Branche, gewinnt aber angesichts der schnellen Entwicklung im KI-Bereich erheblich an Dynamik. Für OpenAI wäre eine Aufnahme in britische Choice Screens auch ein Präzedenzfall mit Signalwirkung für andere Märkte, darunter die EU, wo der Digital Markets Act ähnliche Mechanismen vorsieht.

Einordnung für deutsche Unternehmen

Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ist diese Entwicklung auf zwei Ebenen relevant:

  • Regulatorische Folgewirkung: Ähnliche Anträge bei der EU-Kommission oder nationalen Behörden könnten folgen, was mittelfristig die Sichtbarkeit von ChatGPT Search auf europäischen Endgeräten erhöhen würde.
  • Strategische SEO-Relevanz: Der Vorgang zeigt, dass die Wettbewerbslandschaft im Suchmarkt in Bewegung geraten ist – mit möglichen Auswirkungen auf SEO-Strategien und digitale Werbemaßnahmen.

Unternehmen, die stark auf organische Google-Suche setzen, sollten die regulatorischen Entwicklungen in London und Brüssel aufmerksam verfolgen.


Quelle: The Decoder

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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