Ein deutscher Verlagskonzern zieht vor Gericht: Penguin Random House klagt gegen OpenAI, weil ChatGPT angeblich Inhalte aus der Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss” urheberrechtsverletzend reproduziert haben soll. Der Fall könnte wegweisend für den europäischen Rechtsrahmen rund um KI-Trainingsdaten werden.
Penguin Random House klagt gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung an deutschem Kinderbuch
Vorwurf: Reproduktion urheberrechtlich geschützter Inhalte
Im Mittelpunkt der Klage steht die beliebte deutsche Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss” des Autors Ingo Siegner, die im cbj-Verlag erscheint – einer Tochtermarke von Penguin Random House. Der Verlag wirft OpenAI vor, dass ChatGPT Inhalte aus den Büchern in einer Weise reproduziert, die den urheberrechtlichen Schutz des Werkes verletzt. Konkret soll das Modell auf entsprechende Nutzereingaben hin Texte generiert haben, die sich inhaltlich und stilistisch eng an den geschützten Originalen orientieren.
Der Fall ist insofern bemerkenswert, als er sich nicht auf englischsprachige Werke bezieht, sondern explizit auf deutschsprachige Kinderliteratur – ein Signal, dass Verlage auch außerhalb des amerikanischen Marktes zunehmend bereit sind, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Einreihung in eine globale Klagewelle
Die Klage reiht sich in eine wachsende Zahl von Rechtsstreitigkeiten ein, die Verlage, Autoren und andere Rechteinhaber gegen OpenAI und andere KI-Unternehmen angestrengt haben. In den USA laufen bereits Verfahren, an denen unter anderem die New York Times sowie mehrere namhafte Autoren beteiligt sind. Die zentrale Rechtsfrage ist dabei stets ähnlich:
Stellt das Training von Large Language Models auf urheberrechtlich geschütztem Material ohne Lizenz eine Verletzung des Urheberrechts dar?
OpenAI vertritt bislang die Position, dass das Training unter die Doktrin des „Fair Use” falle – ein Konzept des US-amerikanischen Urheberrechts, das im deutschen und europäischen Recht keine direkte Entsprechung hat. Das könnte die Ausgangslage für europäische Kläger vor deutschen oder europäischen Gerichten grundsätzlich anders gestalten als in vergleichbaren US-Verfahren.
Europäischer Rechtsrahmen als entscheidender Faktor
In der Europäischen Union gilt seit 2021 die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market), die spezifische Regelungen zum Text- und Data-Mining enthält. Rechteinhaber haben demnach die Möglichkeit, das Crawlen und Verarbeiten ihrer Inhalte für KI-Training explizit zu untersagen.
Ob und inwieweit OpenAI entsprechende Opt-out-Signale der Verlage respektiert hat, dürfte in dem Verfahren eine zentrale Rolle spielen. Penguin Random House hat bislang keine detaillierten Informationen zu den genauen Klageforderungen oder dem angestrebten Gerichtsstand veröffentlicht.
Einordnung für deutsche Unternehmen
Für deutsche Unternehmen, die eigene Inhalte – ob Fachliteratur, Dokumentationen oder proprietäre Texte – durch KI-Systeme verarbeiten lassen oder selbst KI-Anwendungen entwickeln, gewinnt die Frage der Trainingsdaten zunehmend rechtliche Relevanz. Konkret empfiehlt sich:
- Prüfen, welche eigenen Inhalte für KI-Trainingszwecke genutzt oder freigegeben werden
- Informieren über Opt-out-Möglichkeiten unter der DSM-Richtlinie
- Beobachten laufender Gerichtsverfahren in Europa und den USA
Gerichtliche Grundsatzentscheidungen werden in den kommenden Jahren erheblichen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen für KI-Systeme haben – in Europa möglicherweise schneller als erwartet.
Quelle: The Guardian – Penguin sues OpenAI over ChatGPT reproduction of German children’s book
