Ein neues Gerichtsverfahren in den USA wirft ein Schlaglicht auf ein strukturelles Datenschutzproblem im KI-Sektor: Perplexity AI soll über eingebettete Tracker sensible Chat-Inhalte seiner Nutzer an Meta und Google weitergeleitet haben – ein Vorwurf, der die gesamte Branche betrifft.
Sammelklage gegen Perplexity AI: Sollen Nutzerdaten aus Chats an Meta und Google geflossen sein?
Perplexity AI steht in den USA vor Gericht. Eine Sammelklage wirft dem KI-Suchdienst vor, persönliche Nutzerdaten aus Chat-Sitzungen über eingebettete Tracker an Meta und Google weitergeleitet zu haben. Das Unternehmen hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.
Die Vorwürfe im Überblick
Laut einem Bericht von Bloomberg sollen Tracking-Mechanismen in der Perplexity-Plattform Nutzergespräche – also konkrete Suchanfragen und Chat-Inhalte – an Drittparteien übermittelt haben. Im Zentrum stehen dabei Meta und Google, die über ihre weitverbreiteten Tracking-Infrastrukturen wie das Meta Pixel oder Google Analytics in zahlreiche Webdienste integriert sind.
Die Kläger argumentieren, dass Nutzer beim Einsatz eines KI-Assistenten eine besondere Erwartung an Vertraulichkeit haben – schließlich werden dort teils sensible Fragen zu Gesundheit, Finanzen oder persönlichen Themen gestellt.
Tracker als strukturelles Problem
Der Fall rückt ein branchenweites Problem ins Blickfeld: Viele KI-Anwendungen setzen auf dieselben Werbe- und Analytics-Tracker, die auch auf herkömmlichen Websites Standard sind. Bei klassischen Webseiten mag das Nutzerverhalten – etwa angeklickte Links – vergleichsweise unverfänglich sein.
Bei einem konversationellen KI-System hingegen können die übertragenen Daten deutlich detailliertere Rückschlüsse auf Interessen, Absichten und persönliche Umstände erlauben. Ob und in welchem Umfang die übermittelten Daten tatsächlich Chat-Inhalte enthielten oder lediglich technische Metadaten, wird im Verfahren zu klären sein.
Rechtlicher Rahmen in den USA und Europa
Die Sammelklage wurde in den USA eingereicht und stützt sich auf US-amerikanisches Datenschutz- und Verbraucherrecht. In Europa wäre ein vergleichbarer Sachverhalt direkt an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu messen – mit potenziell empfindlichen Bußgeldern.
Artikel 5 DSGVO schreibt den Grundsatz der Zweckbindung vor: Daten, die Nutzer im Rahmen eines KI-Dienstes preisgeben, dürfen nicht ohne weiteres für Werbezwecke oder an Dritte weitergegeben werden.
Zudem wäre ohne explizite Einwilligung der Einsatz von Tracking-Tools, die personenbezogene Daten an US-Konzerne übertragen, kaum mit europäischen Anforderungen vereinbar.
Perplexity AI im Kontext
Perplexity AI hat sich in den vergangenen Monaten als ernstzunehmende Alternative zu klassischen Suchmaschinen positioniert und wirbt gezielt um Unternehmenskunden. Das Unternehmen bietet mit „Perplexity for Business” eine kostenpflichtige Enterprise-Variante an, die explizit mit Datenschutzversprechen punktet – unter anderem sollen Suchanfragen nicht für das Modell-Training genutzt werden.
Die aktuellen Vorwürfe könnten dieses Vertrauensversprechen erheblich belasten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
Für deutsche Unternehmen, die KI-basierte Suchdienste oder Chatbots in ihre Prozesse integrieren wollen, unterstreicht der Fall die Notwendigkeit einer sorgfältigen technischen Due Diligence:
- Welche Drittanbieter-Tools sind in der genutzten Plattform aktiv?
- Welche Daten verlassen das System – und wohin?
- Sind Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Artikel 28 DSGVO vertraglich abgesichert?
Gerade bei Diensten mit US-amerikanischem Sitz empfiehlt sich eine gründliche Prüfung der eingesetzten Tracker, bevor sensible Unternehmensdaten in KI-Assistenten eingegeben werden.
Quelle: The Decoder
