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Sammelklage gegen Perplexity: Incognito-Modus soll Nutzerdaten an Google und Meta weitergegeben haben

03.04.2026
Datenschutz und digitale Überwachung – Schloss auf Tastatur

Ein neues Gerichtsverfahren in den USA erschüttert das Datenschutzversprechen von Perplexity AI: Der beworbene „Incognito Mode” des KI-Suchdienstes soll Nutzerdaten systematisch an Google und Meta weitergeleitet haben – ein Vorwurf, der Millionen Chatverläufe betrifft und die gesamte KI-Branche unter Beobachtung stellt.

Sammelklage gegen Perplexity: Incognito-Modus soll Nutzerdaten an Google und Meta weitergegeben haben

Eine in den USA eingereichte Sammelklage wirft dem KI-Suchdienst Perplexity vor, seinen „Incognito Mode” als datenschutzkonform zu vermarkten, obwohl Nutzerdaten systematisch an Dritte weitergegeben worden seien. Betroffen sind laut Klage Millionen von Chatverläufen, die angeblich zu Werbezwecken mit Google und Meta geteilt wurden.


Vorwürfe im Detail

Die Kläger behaupten, Perplexity habe Tracking-Technologien eingebunden, die auch im Incognito-Modus aktiv geblieben seien – darunter Google Analytics sowie den Meta Pixel, ein weit verbreitetes Werbeverfolgungstool. Diese Tracker sollen Nutzerdaten aus Chatsitzungen erfasst und an die Werbenetzwerke der beiden Konzerne übermittelt haben, selbst wenn Nutzer davon ausgingen, anonym zu surfen.

„Der Incognito-Modus sei in der Praxis nichts weiter als eine Marketing-Behauptung ohne technische Substanz.”

Die Klage wurde am US-amerikanischen Bundesgericht eingereicht und bezieht sich auf Verstöße gegen bundesstaatliche und kalifornische Datenschutzgesetze. Die Kläger fordern Schadensersatz sowie eine gerichtliche Untersagung der entsprechenden Datenweitergabe.


Perplexitys Geschäftsmodell unter Beobachtung

Perplexity positioniert sich als datenschutzfreundliche Alternative zu klassischen Suchmaschinen und hatte den Incognito-Modus als Alleinstellungsmerkmal für sicherheitsbewusste Nutzer beworben. Das Unternehmen verzeichnete zuletzt starkes Wachstum und konnte sich als einer der prominenteren KI-Suchdienste auf dem Markt etablieren.

Umso schwerer wiegen die Vorwürfe, da sie das Vertrauen in eine Kernaussage des Produkts direkt untergraben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte Perplexity keine öffentliche Stellungnahme zu den konkreten Klagevorwürfen abgegeben. Google und Meta werden in der Klage als Mitempfänger der Daten genannt, ohne dass ihnen aktives Fehlverhalten direkt vorgeworfen wird – ihre Tracking-Infrastruktur habe die Datenübertragung jedoch erst ermöglicht.


Breiteres Muster in der KI-Branche

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl datenschutzrechtlicher Auseinandersetzungen rund um KI-Dienste ein. Mehrere Large Language Model-Anbieter sehen sich derzeit mit Fragen konfrontiert, welche Nutzerdaten zu Trainingszwecken oder zur Monetarisierung verwendet werden – und wie transparent darüber informiert wird. Regulierungsbehörden in der EU sowie in einzelnen US-Bundesstaaten haben ihr Augenmerk verstärkt auf die Datenpraktiken von KI-Plattformen gerichtet.

Besonders heikel: Anders als beim klassischen Web-Browsing teilen Nutzer in KI-Chats häufig sensible, detaillierte Informationen – von geschäftlichen Fragen bis zu persönlichen Anliegen. Werden diese Inhalte über Tracking-Pixel erfasst, geht der Informationsverlust potenziell weit über eine normale Browsersitzung hinaus.


Einordnung für deutsche Unternehmen

Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum, die KI-Suchdienste wie Perplexity im beruflichen Kontext einsetzen, ergibt sich aus dem Fall eine klare Konsequenz:

Datenschutzversprechen von KI-Anbietern sollten nicht ohne eigene Prüfung als gegeben hingenommen werden.

Wer personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsinformationen über solche Dienste verarbeitet, sollte die jeweiligen Datenschutzerklärungen und technischen Implementierungen aktiv evaluieren – und dabei nicht allein auf Marketing-Bezeichnungen wie „Incognito” oder „Privacy Mode” vertrauen. Im Rahmen der DSGVO tragen Unternehmen als Verantwortliche selbst das Haftungsrisiko, wenn Dienstleister Daten nicht in der zugesicherten Weise behandeln.


Quelle: Ars Technica – Perplexity’s Incognito Mode is a Sham, Lawsuit Says

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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