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Square aktiviert Bitcoin-Zahlungen standardmäßig für Millionen Händler

30.03.2026
Square Bitcoin Payment Terminal

Jack Dorseys Zahlungsdienstleister Square dreht die Logik um: Bitcoin-Akzeptanz ist für Millionen Händler künftig der Standard – wer nicht mitmachen will, muss aktiv widersprechen. Ein kleiner technischer Hebel mit potenziell enormer Reichweite für die Alltagstauglichkeit von Krypto-Zahlungen.

Square aktiviert Bitcoin-Zahlungen standardmäßig für Millionen Händler

Der Zahlungsdienstleister Square hat seine Strategie bei Krypto-Payments grundlegend geändert: Bitcoin-Akzeptanz ist für berechtigte Händler ab sofort automatisch aktiviert – wer nicht mitmachen möchte, muss die Funktion aktiv deaktivieren. Damit wechselt das Unternehmen von einem Opt-in- zu einem Opt-out-Modell.


Systemwechsel mit Signalwirkung

Square, das zum Block-Konzern von Jack Dorsey gehört, stellt mit diesem Schritt Millionen von Händlern weltweit auf eine neue Zahlungsinfrastruktur um. Bislang mussten Verkäufer Bitcoin-Zahlungen gezielt freischalten. Durch die Umkehrung des Standardverhaltens erhöht Square die tatsächliche Verbreitung von Bitcoin als Zahlungsmittel im stationären und Online-Handel erheblich – ohne dass Händler aktiv handeln müssen.

Default-Einstellungen bestimmen das Verhalten der großen Mehrheit. Für die Verbreitung von Krypto-Zahlungen im Alltag ist dieser Mechanismus potenziell wirksamer als jede Marketing-Kampagne.

Das Modell ist aus der Softwarebranche bekannt: Wer eine Funktion nicht aktiv abschaltet, nutzt sie – bewusst oder unbewusst.


Dorsey setzt konsequent auf Bitcoin

Jack Dorsey hat Block seit Jahren konsequent auf Bitcoin ausgerichtet. Das Unternehmen betreibt mit Cash App bereits eine der meistgenutzten Bitcoin-Kaufplattformen in den USA und entwickelt Hardware-Wallets sowie Mining-Infrastruktur. Die Integration in Square – das Herzstück des Zahlungsgeschäfts – ist damit ein logischer nächster Schritt in dieser Strategie.

Block hat in der Vergangenheit mehrfach betont, Bitcoin nicht als spekulatives Asset, sondern als Zahlungsnetzwerk zu verstehen. Die automatische Freischaltung für Händler unterstreicht diese Positionierung:

„Es geht nicht um Portfolio-Diversifikation, sondern um alltägliche Transaktionen im Point-of-Sale-Umfeld.”


Stablecoins als ergänzendes Thema

Neben Bitcoin arbeitet Block laut übereinstimmenden Berichten auch an einer erweiterten Stablecoin-Integration. Dieser Aspekt ist für den Unternehmenseinsatz besonders relevant, da Stablecoins Kursschwankungen vermeiden und sich für Abrechnungszwecke besser eignen als volatile Kryptowährungen.

Eine Kombination aus Bitcoin-Zahlungsoption und Stablecoin-Abwicklung könnte Square mittelfristig zu einem ernsthaften Konkurrenten klassischer Zahlungsinfrastrukturen machen.


Technische und regulatorische Rahmenbedingungen

Die automatische Aktivierung gilt zunächst für „berechtigte Händler” – Square hat noch keine vollständige öffentliche Spezifikation veröffentlicht, welche Kriterien dabei gelten. Regulatorische Beschränkungen je nach Land und Jurisdiktion dürften die Verfügbarkeit einschränken.

In Europa, wo Square ebenfalls aktiv ist, dürften die strengeren MiCA-Anforderungen sowie nationale Steuer- und Geldwäschevorschriften die Rollout-Geschwindigkeit dämpfen.

Hinweis für deutsche Händler: Wer Square als Zahlungsterminal oder POS-System einsetzt, sollte zeitnah die eigenen Kontoeinstellungen prüfen. Wer Bitcoin-Zahlungen aus steuerlichen oder operativen Gründen nicht akzeptieren möchte, muss die Funktion aktiv deaktivieren.


Dieser Schritt signalisiert einen breiteren Trend: Krypto-Zahlungsfähigkeit wird zunehmend zur Standardausstattung kommerzieller Payment-Plattformen – unabhängig davon, ob Händler dies aktiv angefordert haben.


Quelle: Decrypt AI

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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