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Standard Chartered: Stablecoin-Marktvolumen soll bis 2028 auf zwei Billionen Dollar steigen

31.03.2026
Stablecoin Marktprognose 2028

Die britische Großbank Standard Chartered prognostiziert ein massives Wachstum des globalen Stablecoin-Marktes: Bis 2028 soll das Marktvolumen auf zwei Billionen US-Dollar ansteigen – getrieben von neuen Anwendungsfeldern in traditionellen Finanzmärkten und KI-gestützten Zahlungssystemen.

Standard Chartered: Stablecoin-Marktvolumen soll bis 2028 auf zwei Billionen Dollar steigen

Wachstum trotz höherer Umlaufgeschwindigkeit

Die Analyse von Standard Chartered kommt zu einem auf den ersten Blick ungewöhnlichen Ergebnis: Obwohl Stablecoins heute schneller durch das System zirkulieren – die sogenannte Stablecoin-Velocity hat sich innerhalb von zwei Jahren bereits verdoppelt – steigt die Marktkapitalisierung dennoch deutlich.

Dass das Gesamtvolumen trotz höherer Umlaufgeschwindigkeit zulegt, signalisiert nach Einschätzung der Analysten eine strukturelle Ausweitung der Nachfrage.

Eine höhere Velocity bedeutet konkret: Dieselbe Einheit eines Stablecoins wird häufiger pro Zeiteinheit genutzt – theoretisch würde damit ein geringeres gehaltenes Volumen für denselben Transaktionswert ausreichen. Die Bank erklärt das scheinbare Paradox mit einer stark wachsenden Zahl an Anwendungsfällen, die neue Kapitalnachfrage erzeugen – unabhängig von der Effizienzsteigerung durch höhere Velocity.

USDC gewinnt an Bedeutung in TradFi und KI-Zahlungen

Als wesentlichen Treiber dieser Entwicklung identifiziert Standard Chartered insbesondere den USD Coin (USDC). Der von Circle ausgegebene Stablecoin gewinnt demnach zunehmend Bedeutung in zwei Bereichen:

  • Traditionelles Finanzwesen (TradFi): USDC wird verstärkt für Abwicklungen, grenzüberschreitende Zahlungen und als Liquiditätsinstrument eingesetzt.
  • KI-Zahlungsinfrastruktur: Neue Nutzungsszenarien entstehen im Kontext autonomer KI-Agenten, die eigenständig Zahlungen auslösen und verarbeiten müssen – ein Anwendungsfeld, das klassische Bankeninfrastruktur strukturell nicht bedienen kann.

Tether (USDT) bleibt nach Marktkapitalisierung der dominante Stablecoin, doch der Marktanteil von USDC wächst besonders in regulierten Märkten, wo Transparenz und Compliance-Anforderungen eine größere Rolle spielen.

Regulatorischer Rückenwind in den USA und Europa

Die Prognose fällt in eine Phase, in der regulatorische Rahmenbedingungen für Stablecoins auf beiden Seiten des Atlantiks konkreter werden:

  • USA: Derzeit wird an entsprechender Bundesgesetzgebung gearbeitet.
  • EU: Die Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) ist bereits in Kraft und stellt klare Anforderungen an E-Geld-Token.

Rechtssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von Stablecoins in professionellen Finanzprozessen – der regulatorische Rahmen dürfte institutionelles Kapital weiter in diesen Bereich lenken.

Einordnung für deutsche Unternehmen

Für deutsche Unternehmen und Finanzentscheider ist die Prognose in mehrfacher Hinsicht relevant:

Stablecoins werden zur Standardinfrastruktur. Die Analyse signalisiert, dass diese digitalen Währungen in absehbarer Zeit keine Nischentechnologie mehr sein werden, sondern ein etablierter Bestandteil internationaler Zahlungsinfrastrukturen.

Handlungsbedarf für Automatisierungsstrategien. Der Verweis auf KI-gestützte Zahlungssysteme macht deutlich, dass Unternehmen, die Automatisierung und autonome Prozesse vorantreiben, sich frühzeitig mit entsprechenden Infrastrukturfragen befassen sollten.

Für Treasury-Abteilungen und CFOs stellt sich zunehmend die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Stablecoins als Instrument für grenzüberschreitende Zahlungen oder kurzfristige Liquiditätshaltung in Betracht kommen – zumal MiCA für regulierte Anbieter einen handhabbaren Rechtsrahmen innerhalb der EU schafft.


Quelle: Decrypt

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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