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US-Medienpolitik unter Trump: Deutungshoheit durch Deregulierung und Druck
Die Trump-Administration treibt eine zweigleisige Medienstrategie voran: Während die Federal Communications Commission (FCC) Besitzbeschränkungen für TV-Sender lockert und damit großen Medienkonzernen entgegenkommt, scheitert gleichzeitig der Versuch, Content-Moderation-Forscher mit Migrationsmitteln zum Schweigen zu bringen. Für europäische Tech-Unternehmen und Medienakteure entsteht ein komplexes Umfeld aus regulatorischer Entspannung und politischer Instrumentalisierung.
Konsolidierung der TV-Landschaft: FCC hebt 39-Prozent-Obergrenze auf
Die FCC unter Vorsitzendem Brendan Carr plant die Aufhebung der nationalen TV-Besitzgrenze von 39 Prozent, die bisher verhinderte, dass ein einzelner Sender seine Reichweite auf mehr als 39 Prozent der US-Haushalte ausdehnen kann. Die Regelung stammt aus dem Telecommunications Act von 1996 und galt lange als zentrales Element zur Medienvielfalt. Carr begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, traditionelle Medien gegenüber den Dominanz von Streaming-Plattformen und Tech-Konzernen wettbewerbsfähig zu halten.
Kritiker sehen darin jedoch eine gezielte Förderung trump-naher Medienorganisationen. Die Deregulierung ermöglicht es etablierten Broadcast-Netzwerken, ihre nationale Präsenz massiv auszubauen – ein Effekt, der vor allem konservativen Medienplayern zugutekommen dürfte, die bereits über substantielle Sendestrukturen verfügen. Die Entscheidung steht im Kontext weiterer FCC-Maßnahmen unter Carr, darunter die Überprüfung von Rundfunklizenzen bei als kritisch eingestuften Sendern.
Content Moderation als politisches Schlachtfeld
Parallel zur strukturellen Medienpolitik versuchte die Administration, die akademische und zivilgesellschaftliche Forschung zu Content Moderation einzuschränken. Das State Department hatte Visa-Entzugsverfahren gegen Forscher des Center for Countering Digital Hate (CCDH) eingeleitet, darunter die deutsche Wissenschaftlerin Imran Ahmed. Die Begründung: ihre Arbeit an der Untersuchung von Online-Hassrede und Desinformation auf Plattformen wie X.
Ein Bundesrichter in New York stoppte das Verfahren mit der Begründung, dass die bloße Tätigkeit in der Content-Moderation-Forschung keine rechtliche Grundlage für eine Abschiebung darstelle. Die Entscheidung markiert einen Rückschlag für den Versuch, migrationsrechtliche Instrumente gegen kritische Tech-Forschung einzusetzen. Das CCDH hatte zuvor Studien veröffentlicht, die die Verbreitung von Hassrede auf X unter Elon Musks Führung dokumentierten – was wiederum zu Klagen von Musk gegen die Organisation führte.
Europäische Implikationen: Fragmentierender Regulierungsraum
Die Entwicklungen verdeutlichen eine zunehmende Divergenz zwischen US- und europäischem Medienrecht. Während die EU mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Media Freedom Act striktere Plattformregulierung sowie Medienvielfaltsschutz vorantreibt, bewegt sich die US-Politik in entgegengesetzte Richtung. Die FCC-Politik unter Carr dient als Blaupause für eine Deregulierung, die marktkonzentrierend wirkt und politische Homogenisierung begünstigt.
Für deutschsprachige Unternehmen ergeben sich mehrere Handlungsfelder: Medienkonzerne mit US-Engagement müssen die Konsolidierungsdynamik bei Broadcast-Lizenzen beobachten; Tech-Plattformen stehen vor dem Spannungsfeld zwischen europäischen Transparenzpflichten und US-amerikanischem politischen Druck auf Content-Moderation; Forschungseinrichtungen mit transatlantischer Kooperation benötigen klare rechtliche Absicherungen gegen politisch motivierte Visa-Entzüge.
Die kontrastierenden Entscheidungen – Deregulierung zugunsten etablierter Medienmächte einerseits, gerichtliche Zurückweisung migrationsrechtlicher Einschüchterung andererseits – zeigen ein widersprüchliches Bild. Die institutionellen Checks and Balances wirken selektiv: Wo unabhängige Gerichte Forschungsfreiheit schützen können, fehlen vergleichbare Hemmnisse für strukturelle Medienkonzentration durch regulatorische Erosion.
