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Val Kilmer kehrt per KI auf die Leinwand zurück – und die Rechtsfragen sind alles andere als gelöst

18.03.2026
Val Kilmer KI-Technologie Film Persönlichkeitsrechte

Der 2025 verstorbene Hollywood-Star Val Kilmer soll in einem neuen Spielfilm mittels KI-Technologie zum Leben erweckt werden. Das Projekt entfacht eine Debatte, die weit über die Filmbranche hinausreicht: Wer kontrolliert das Abbild eines Menschen, wenn dieser nicht mehr lebt – und welche Einwilligung ist dafür ausreichend?

Val Kilmer kehrt per KI auf die Leinwand zurück – und die Rechtsfragen sind alles andere als gelöst

Das Projekt – noch vor seinem Tod mit Kilmers Einwilligung begonnen – wirft grundlegende Fragen zu postmortalen Persönlichkeitsrechten, zur Reichweite von KI-Einwilligungen und zur Verantwortung von Studios und Erben auf. Ein Fall, der als Präzedenzfall in die Geschichte der Branche eingehen könnte.


Ein Präzedenzfall mit Ansage

Die Produktion stützt sich nach Guardian-Angaben auf Sprachaufnahmen und visuelle Daten, die Kilmer noch selbst bereitstellte – unter anderem im Rahmen seines Dokumentarfilms Val aus dem Jahr 2021, für den er stundenlang Material aus seinem Privatarchiv zugänglich machte. Damals war seine Stimme bereits durch eine Krebserkrankung stark beeinträchtigt; ein KI-Unternehmen hatte ihm geholfen, eine synthetische Version seiner Originalstimme zu rekonstruieren. Diese Zusammenarbeit bildete die technische Grundlage für das jetzige Projekt.

Das klingt nach einem geordneten Verfahren. Ist es aber nur bedingt.

Selbst wenn eine Person zu Lebzeiten einer bestimmten Nutzung zugestimmt hat, bleibt offen, welche Verwendungen davon noch gedeckt sind – und welche nicht.

Kilmer hat nicht für jeden denkbaren Film, jeden möglichen Dialog, jede zukünftige Rolle unterschrieben. Seine Erben verwalten nun die Rechte; wie weit diese reichen und was sie legitimieren, ist rechtlich weitgehend ungeklärt.


Postmortale Persönlichkeitsrechte – ein globales Flickwerk

In den USA schützen einzelne Bundesstaaten das sogenannte „Right of Publicity” – also das Recht einer Person an der kommerziellen Nutzung ihrer Identität – über den Tod hinaus, teils für Jahrzehnte. Kalifornien etwa gewährt diesen Schutz für 70 Jahre post mortem. Deutschland kennt mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eine ähnliche Konstruktion, die allerdings nicht primär auf kommerzielle Verwertung ausgerichtet ist, sondern auf den Schutz von Würde und Privatsphäre.

Was fehlt, ist ein kohärenter internationaler Rahmen. Gerade in einer Industrie, die global produziert und distribuiert, entstehen dadurch erhebliche Rechtsunsicherheiten:

Ein Film, der in den USA produziert wird, in Deutschland läuft und das digitale Abbild einer britischen Schauspielerin verwendet – nach welchem Recht beurteilt man das?


Die eigentliche Frage hinter dem Spektakel

Der Fall Kilmer ist insofern besonders, als er keine klare Opfererzählung bietet. Der Schauspieler hat die Technologie selbst genutzt, die Datengrundlage aktiv mitgeschaffen und das Projekt offenbar befürwortet. Trotzdem – oder gerade deshalb – illustriert er, wie schnell die KI-Verwertung eines Menschenbilds in Bereiche vordringt, die juristisch und ethisch noch nicht vermessen sind.

Was passiert, wenn Studios beginnen, verstorbene Stars systematisch für neue Produktionen zu „casten”? Wenn Einwilligungen vage formuliert waren, Erben kommerzielle Interessen haben und Technologie das technisch Unmögliche von gestern zur Standardware von morgen macht?


Einordnung für deutsche Unternehmen

Für Unternehmen hierzulande, die etwa in Werbekampagnen, Schulungsvideos oder Produktionen mit synthetischen Persönlichkeiten arbeiten, gilt: Das Persönlichkeitsrecht – auch post mortem – ist kein akademisches Problem.

  • Das Kunsturhebergesetz (KUG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach BGB bieten zwar Schutzrahmen, doch spezifische KI-Regelungen existieren auf nationaler Ebene noch kaum.
  • Der EU AI Act adressiert Deepfakes und synthetische Inhalte nur am Rande.
  • Wer heute Verträge für KI-gestützte Bildnutzung schließt, sollte – auch ohne konkreten Anlass – explizite Klauseln zu posthumer Nutzung und Einwilligungsumfang aufnehmen.

Der Fall Kilmer zeigt: Die Lücken in diesem Bereich werden nicht kleiner.


Quelle: The Guardian

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

Dieser Artikel wurde von einer KI auf Basis von Berichten internationaler Medien zusammengefasst und auf Deutsch verfasst. Er wurde nicht von einer menschlichen Redaktion geprüft. Kennzeichnung gemäß EU AI Act Art. 50.

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